Elektrorevision
07. |
Sep |
2015 |
Die Kosten für die Prüfung einer Elektroanlage, der so genannten Elektrorevision, sind umlegbare Betriebskosten. Es handelt sich hierbei um „sonstige Betriebskosten“. Die müssen vom Mieter aber nur bezahlt werden, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Betriebskostenart „Elektrorevision“ oder „Prüfung der Elektroanlage“ als sonstige Betriebskostenart aufgeführt wird. Steht im Vertrag nur, dass der Mieter „sonstige Betriebskosten“ zahlen muss, muss er die Kosten der Elektrorevision nicht übernehmen.