Kappungsgrenze in Baden-Württemberg
06. |
Jul |
2015 |
Seit dem 1.7.2015 gibt es jetzt auch in Baden-Württemberg eine Verordnung, die die Kappungsgrenze für 44 Städte und Gemeinden von 20 % auf 15 % reduziert. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf hier die Miete innerhalt von 3 Jahren höchstens um 15 % steigen. Vergleichbare Verordnungen gibt es teilweise schon seit 2 Jahren in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.