MIETERTIPP: Keine Betriebskosten
14. |
Jul |
2015 |
Gleichgültig, was im Mietvertrag steht, nachfolgende Kostenarten dürfen in keiner Betriebskostenabrechnung auftauchen. Mieter müssen diese Kosten nicht zahlen, es sind keine Betriebskosten: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, Instandhaltungs-rücklagen, Regieaufschläge, Beiträge des Vermieters zum Grundeigentümerverein, Bankgebühren, Portokosten, Reparaturkosten-, Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung.