Mieter-Tipp
11. |
Sep |
2015 |
Untermiete
Wer untervermieten will, muss hierzu die Erlaubnis des Vermieters einholen. Soll nur ein Teil der Wohnung untervermietet werden, muss der Vermieter in aller Regel zustimmen, wenn der Mieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe dafür hat, dass er ein oder zwei Zimmer seiner Wohnung an einen Dritten untervermieten will. Finanzielle Gründe sind immer vernünftig und nachvollziehbar. Aber auch wenn sich der Mieter in der zwischenzeitlich zu groß gewordenen Wohnung allein fühlt, kann er untervermieten. Anders, wenn der Mieter plant, die Wohnung insgesamt unterzuvermieten. Dann kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern, er muss sie nicht einmal begründen.