Mieter-Tipp
10. |
Feb |
2021 |
Beginnt mein neuer Mietvertrag trotz der Corona-Pandemie zum vereinbarten Termin?
Ja, grundsätzlich beginnt der Mietvertrag auch in der aktuellen Situation wie vertraglich vereinbart. Der Mieter sollte sich mit dem zukünftigen Vermieter in Verbindung setzen und telefonisch abzustimmen, ob alles wie geplant ablaufen kann. Eventuell verzögert sich der Mietbeginn, da der aktuelle Mieter aufgrund der Corona-Krise nicht wie geplant ausziehen kann. Die Kommunikation und das Bemühen um eine Lösung für alle Parteien ist hier die beste Empfehlung.
Ja, grundsätzlich beginnt der Mietvertrag auch in der aktuellen Situation wie vertraglich vereinbart. Der Mieter sollte sich mit dem zukünftigen Vermieter in Verbindung setzen und telefonisch abzustimmen, ob alles wie geplant ablaufen kann. Eventuell verzögert sich der Mietbeginn, da der aktuelle Mieter aufgrund der Corona-Krise nicht wie geplant ausziehen kann. Die Kommunikation und das Bemühen um eine Lösung für alle Parteien ist hier die beste Empfehlung.