Mieter-Tipp
15. |
Feb |
2021 |
Wir bewohnen eine 3 Zimmer Wohnung mit Balkon. Nach der Wohnungsbesichtigung sprachen wir an, dass wir zwei Katzen halten wollen. Der Vermieter hat uns das erlaubt. Jetzt will er auf einmal, dass wir eine Katze wieder abschaffen. Darf er das einfach so von uns verlangen?
Nein. Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Katzenhaltung erteilt, darf er sie nur mit einem plausiblen Grund widerrufen. Ein Grund wäre die Beschädigung der Wohnung durch die Katzen oder die Geruchsbelästigung anderer Mieter. Auch zu viele Katzen können zu einem Verbot führen. Ab wann zu viele Katzen in der Wohnung leben, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Zwei Katzen in einer 3 Zimmer Wohnung mit Balkon dürften aber in der Regel zulässig sein.
Nein. Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Katzenhaltung erteilt, darf er sie nur mit einem plausiblen Grund widerrufen. Ein Grund wäre die Beschädigung der Wohnung durch die Katzen oder die Geruchsbelästigung anderer Mieter. Auch zu viele Katzen können zu einem Verbot führen. Ab wann zu viele Katzen in der Wohnung leben, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Zwei Katzen in einer 3 Zimmer Wohnung mit Balkon dürften aber in der Regel zulässig sein.