Mietertipp - Berliner Mietspiegel dient als Beweismittel
06. |
Jul |
2015 |
Der Berliner Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel. Das hat das Landgericht Berlin bereits am 20. April diesen Jahres festgestellt (Az.: 18 S 411/13). Das bedeutet, bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Mietspiegel das vorrangige Begründungsmittel. Der Mietspiegel hat quasi „Beweiskraft“ für die Vergleichsmiete und Mieter können sich zur Überprüfung einer Mieterhöhung auf den Mietspiegel stützen, aber auch zur Prüfung, ob die
Regelungen zur Mietpreisbremse eingehalten wurden. Ein „Schlagzeilen-machendes-Urteil“ eines Berliner Amtsgerichts ist damit erst einmal vom Tisch.