Neue Rechtsprechung
18. |
Jan |
2021 |
Keine Kündigung wegen angebotener Domina-Dienste im Internet
Ein Vermieter kündigte seiner Mieterin, da sie im Internet Domina-Dienste anbot. Nur weil an seiner Haustür ein ihm unbekannter älterer Herr erschienen sei, der um Zutritt zur "devoten Herrin" gebeten habe, habe er überhaupt von der angebotenen Dienstleistung erfahren.
Allein das Anbieten von Domina-Diensten im Internet ist jedoch noch kein Grund für eine Wohnungskündigung, entschied das Landgericht München II in einem aktuellen Urteil. Ob die Mieterin tatsächlich in der Wohnung als Domina arbeitete, war nicht bewiesen – allein das Anbieten einschlägiger Dienste rechtfertige die Kündigung nicht.