Mietkosten im Griff
27. |
Sep |
2023 |
Mietkosten im Griff
Seit Mietbeginn überweise ich die Miete, wie im Mietvertrag vereinbart, per Dauerauftrag auf das Konto meines Vermieters. Die neue Hausverwaltung hat mich nun aufgefordert, eine Einzugsermächtigung zu erteilen; anderenfalls müssten sie mir für den „Mehraufwand“ monatlich 12,50 Euro berechnen. Ist das rechtens?
Auf welchem Weg die Miete zu leisten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Sieht dieser keine konkrete Zahlungsmethode oder eine Überweisung der Miete per Dauerauftrag vor, können Vermietende die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht verlangen. Mietende können eine Einzugsermächtigung erteilen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Welche Mehrkosten Vermietenden bei einer Mietzahlung per Dauerauftrag entstehen und monatliche Gebühren von 12,50 Euro rechtfertigen sollen, ist nicht ersichtlich.